
JURICKE Ihr-Werbepartner
Wir sind Ihr Werbepartner.
AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der JURICKE Ihr-Werbepartner
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen JURICKE Ihr-Werbepartner (nachfolgend „Agentur“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die Gestaltung, Produktion und Lieferung von Werbe- und Druckprodukten sowie Außenwerbung.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die kreative Entwicklung, technische Aufbereitung sowie Lieferung von Druckprodukten, grafischen Arbeiten, Beschriftungen und sonstigen Werbemitteln.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Agentur oder durch Beginn der Ausführung zustande.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Inhalte (Texte, Logos, Bilder usw.) rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder fehlerhafter Vorlagen gehen zu Lasten des Kunden.
5. Freigabe und Korrekturabzüge
Vor Produktionsbeginn muss der Kunde die von der Agentur erstellten Entwürfe schriftlich freigeben.
Die Freigabe kann per E-Mail, WhatsApp oder durch unterschriebene Freigabeformulare erfolgen.
Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche und technische Richtigkeit.
Nachträgliche Änderungen sind kostenpflichtig.
6. Produktionsverzögerungen
Lieferfristen verlängern sich bei höherer Gewalt oder unverschuldeten Ereignissen. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.
7. Vergütung, Anzahlung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Bei einem Auftragswert über 100 € netto ist eine Anzahlung in Höhe von 75 % des Auftragswertes zu leisten.
Die Produktion beginnt erst nach Eingang der Anzahlung.
Der Restbetrag ist bei Lieferung oder Freigabe der finalen Entwürfe sofort fällig.
8. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Schutz von Entwürfen
Alle von der Agentur erstellten Entwürfe, Designs und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrecht und bleiben Eigentum der Agentur.
Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Eine Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur erlaubt.
Unbezahlte oder abgelehnte Entwürfe dürfen weder genutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe wird eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 950 € je Verstoß fällig.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Die Agentur ist berechtigt, die entwickelten Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung (z.B. Website, Social Media, Referenzlisten) zu präsentieren, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
9. Druck durch Dritte
Die Agentur ist berechtigt, zur Ausführung von Druckaufträgen externe Dienstleister (Druckereien) zu beauftragen.
Die Auswahl erfolgt sorgfältig, jedoch übernimmt die Agentur keine Gewährleistung für Druckqualität und Termintreue der beauftragten Dienstleister.
Ansprüche gegen Dritte werden auf Wunsch an den Kunden abgetreten.
10. Gewährleistung und Haftung
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden.
Farbabweichungen innerhalb branchenüblicher Toleranzen stellen keinen Mangel dar.
Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist.
12. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen vertraulichen Informationen auch nach Auftragsende vertraulich zu behandeln.
13. Außenwerbung
Bei Außenwerbung (z.B. Schilder, Banner, Fahrzeugbeschriftungen) ist der Kunde selbst verpflichtet, alle erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.
Die Agentur haftet nicht für fehlende Genehmigungen oder daraus entstehende Schäden.
Für witterungsbedingte Abnutzungen oder Farbveränderungen wird keine Haftung übernommen.
Die Montage erfolgt durch die Agentur oder beauftragte Dritte.
Die Agentur haftet für Montageschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Kunde sorgt dafür, dass Montageflächen sauber, tragfähig und geeignet sind. Schäden durch ungeeignete Flächen sind ausgeschlossen.
Bei Fahrzeug Beklebungen sind nachträgliche Ablösungen oder witterungsbedingte Veränderungen möglich und stellen keinen Mangel dar.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.
Stand 2025
